Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema TRGS 521 & künstliche Mineralfasern

In dieser Rubrik finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Thema TRGS 521 und KMF (künstliche Mineralfasern). Insbesondere werden hier wichtige und aktuelle Fragen zum Umgang mit alter Mineralwolle bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten gegeben.

  • Was sind künstliche Mineralfasern und bis wann wurden sie verwendet?
  • Wie werden "alte" und "neue" Mineralwollen unterschieden und warum ist das wichtig?
  • Wie erkenne ich gefährliche KMF im Bestand und wie werden diese bewertet?
  • Sind alte Mineralwollen so gefährlich wie Asbest?
  • Brauche ich eine spezielle Schulung um gemäß TRGS 521 mit KMF umzugehen?
  • Was gilt es im Rahmen der TRGS 521 bei "ASI-Arbeiten" zu beachten?

Dies und viele weitere Fragen werden nachfolgend beantwortet. Ihre Fragestellung ist nicht dabei? Sprechen Sie uns gerne an!

TRGS 521 FAQ - künstliche Mineralfasern - KMF Lehrgang

Was sind künstliche Mineralfasern und bis wann wurden sie verwendet?

Was ist die Abkürzung für KMF? oder was ist KMF Dämmung gemäß TRGS 521?

Sogenannte „künstlich erzeugte Mineralfasern“ (kurz: KMF) sind die im Bauwesen am häufigsten verwendete Faserart, welche größtenteils als Dämmwolle verarbeitet wurde. Künstliche Mineralfaser (KMF) ist eine Sammelbezeichnung für eine Gruppe synthetisch hergestellter Fasern aus mineralischen Rohstoffen. Umgangssprachlich werden sie auch als Glaswolle, Steinwolle, Mineralwolle oder Kamilit/Kamelit (Begriff DDR) bezeichnet. 

Ca. 95 % der KMF-Produktion sind Mineralwollen und textile Glasfasern, 5 % sind Keramik- und Glasmikrofasern. Reine Schlackenwollen haben keine Bedeutung mehr.


Wie werden "alte" und "neue" Mineralwollen unterschieden und warum ist das wichtig?

Die sogenannten „alten Mineralwollen“, welche bis 1995 produziert wurden, können die Gesundheit gefährden.

Im Sinne der TRGS 521 sind alte Mineralwollen biopersistente künstliche Mineralfasern nach Anhang II Nr. 5 der Gefahrstoffverordnung. Nach der TRGS 905 sind die aus alter Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten.

Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwendungsverbot nach Anhang II Nr. 5 Gefahrstoffverordnung. Bei Mineralwolle die vor 1996 eingebaute wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle im Sinne der TRGS 521 handelt.

 

Die etwa seit 1996 hergestellten Mineralwollen aus künstlichen Mineralfasern, die Freizeichnungskriterien des Anhangs II Nr. 5 der Gefahrstoffverordnung erfüllen, bezeichnet man als neue Mineralwollen. Diese sind nicht als gesundheitsschädlich eingestuft.

 

Wie Sie die Freizeichnungskriterien in der Praxis zuordnen und was es hierzu zu beachten gilt, lernen Sie in unserem TRGS 521 Lehrgang >>.

Ist Steinwolle Mineralwolle? Unterscheidung neue und alte Mineralwolle nach TRGS 521

Klicken Sie auf die Tabelle, um diese zu vergrößern:

TRGS 521 - Unterschied neue und alte Mineralwolle

Wie erkenne ich gefährliche KMF im Bestand und wie werden diese bewertet?

Alte Dämmung Sanierung KMF - gemäß TRGS 521 ASI Arbeiten an alter Mineralwolle
Alte KMF - Einstufung und Bewertung Mineralwolle Matrix

Eine Standarderhebung auf Mineralfaserbelastung in Bestandsgebäuden vergleichbar mit den Messprogrammen auf PCB oder Holzschutzmittel findet derzeit nicht statt. Außerdem gibt es für alte Mineralwolle derzeit kein verpflichtendes Sanierungsgebot!

Von Künstlichen Mineralfasern, sofern sie „Luftdicht“ eingebaut sind, gehen grundsätzlich keine Gefährdungen aus. Jedoch gibt es zahlreiche Einbausituationen, wo KMF im Raumluftverbund unmittelbaren Einfluss auf genutzte Räume haben.

 

In der Praxis ist weiterhin eine zeitlich korrekte Zuordnung häufig nicht mehr möglich. Am Anfang jeder Maßnahme bzw. Beurteilung sollte daher entweder eine generelle Festlegung auf „krebserzeugend“ (alte Mineralwolle) getroffen werden oder eine Prüfung auf lungengängige WHO-Fasern i.V. mit der Bestimmung des Kanzerogenitätsindex KI vorgenommen werden. 

 

Alternativ kann im Rahmen der Nutzung von Gebäuden eine Bewertung der Mineralfaser-Belastung anhand der hier aufgeführten Bewertungsmatrix vorgenommen werden. Wie die Bewertungspunkte zustande kommen und was genau hierbei für Faktoren einfließen, lernen Sie in unserem TRGS 521 Lehrgang >>.


Sind alte Mineralwollen so gefährlich wie Asbest?

Kurz gesagt: Nein. In der Kennwerttabelle wird dies deutlich. Insbesondere die Eigenschaft der Längsspaltung bei Asbestfasern ist bei KMF nicht gegeben. Weiterhin weist Asbest (hier z.B. das Mineral Chrysotil) eine deutlich höhere Biopersistenz auf. 

 

Aber Achtung: Das bedeutet nicht, dass der Umgang mit alter Mineralwolle ungefährlich ist! Je nach Material und Zusammensetzung (Kanzerogenitätsindex; WHO-Faser, etc.) muss von einer krebserzeugenden Eigenschaft ausgegangen werden. Hier besteht das verpflichtende Gebot von speziellen Schutzmaßnahmen gemäß der Gefahrstoffverordnung i.V. mit der TRGS 521.

 

Sie möchten sich im Bereich Asbest fortbilden? 

Klicken Sie auf die Tabelle, um diese zu vergrößern:

Unterschied künstliche Mineralfasern und Asbest nach TRGS 519/TRGS 521

Brauche ich eine spezielle Schulung um gemäß TRGS 521 mit KMF umzugehen?

TRGS 521 Lehrgang KMF Schulung Online - Lehreinheit 1

Klicken Sie auf den Lehrplan, um diesen zu vergrößern:

KMF Schulung - TRGS 521 Seminar Lehrplan Lehrgang

Bei sogenannten ASI-Arbeiten an alter Mineralwolle müssen im Vorfeld einer Maßnahme im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der technischen Regel für Gefahrstoffe Nr. 521 (TRGS 521) organisatorische sowie technische Schutzmaßnahmen getroffen werden. Hierzu bedarf  es einer fachkundigen Person, welche die Schutzmaßnahmen korrekt einstuft und bewerten kann. Im Rahmen unseres TRGS 521 Lehrgangs >> bieten wir Ihnen eine gezielte Schulung im Bereich TRGS 521:

  • Befähigung zur Planung, Durchführung & Beaufsichtigung von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an alter Mineralwolle gemäß TRGS 521
  • Befähigung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung inkl. Arbeitsplan & Betriebsanweisung gemäß TRGS 521 in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 
  • Unterweisungsbefähigung ggü. Mitarbeitern & sonstigen Personenkreisen
  • Planung von Schutzmaßnahmen (PSA/ betriebstechnische Ausstattung/ Baustelleneinrichtung)
  • Bewertung & Einstufung von Mineralwollen in Bestandsgebäuden anhand von Formblättern und Messungen von Raumluftkonzentrationen

Was gilt es im Rahmen der TRGS 521 bei "ASI-Arbeiten" zu beachten?

In der TRGS 521 sind Schleusensysteme, Abschottungen oder Vorgaben zur Unterdruckhaltung nicht konkretisiert, wohl aber das Schutzziel:

Keine Verschleppung von Fasern + Schutz der Beschäftigten & Dritten!

 

Was bedeutet das in der Praxis? Da es sich bei alten Mineralwollen um einen krebserregenden Gefahrstoff handelt, sind diverse Schutzmaßnahmen anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu treffen. Diese Schutzmaßnahmen orientieren sich grundsätzlich an den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung i.V. mit der TRGS 521 (Schutzstufenkonzept). Die konkreten Schutzmaßnahmen vor Ort werden also im Vorfeld der Maßnahme festgelegt und werden im zweiten Schritt auf der Baustelle umgesetzt: 

  1. Gefährdungsbeurteilung inkl. Betriebsanweisung, Unterweisung der Beschäftigten, ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge + Eintrag ins Gefahrstoffverzeichnis
  2. Praktische Umsetzung vor Ort: Sicherheitstechnische Ausstattung, PSA, Unterdruckhaltung, Kennzeichnung + Absperrung des Schwarzbereiches, korrekte Verpackung und Entsorgung

Klicken Sie auf die Grafik, um diese zu vergrößern:

Schutzmaßnahmen TRGS 521 nach dem Schutzstufenkonzept Tabelle 1a und 1b TRGS 521

Im Rahmen unseres Online Lehrgangs zur TRGS 521 lernen Sie den Umgang mit alter Mineralwolle.


Muss ich mich an die TRGS 521 halten oder ist das eher eine Handlungsempfehlung?

aktuelle TRGS 521 - Gefahrstoffverordnung - gesetzliche Vorgaben TRGS 521

Klicken Sie auf die Grafik, um diese zu vergrößern:

Aufbau Gefahrstoffrecht - rechtliche Relevanz TRGS 521

Abbruch-, Sanierungs- & Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) im Sinne der TRGS 521 sowie der Betrieb bzw. Nutzung baulicher Anlagen mit künstlichen Mineralfasern fallen unter diverse Rechtsgebiete.

 

In Deutschland erfolgte die Umsetzung der EU-Vorgaben (CLP-Verordnung + REACH + EG-Rili‘s) bei Mineralwollen in nationales Recht durch das Chemikaliengesetz (ChemG), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die technischen Regeln für Gefahrstoffe (insb. TRGS 521)

Gemäß § 7 Absatz 2 i.V. mit § 20 Absatz 4 GefStoffV hat der Arbeitgeber im Rahmen der erforderlichen Schutzmaßnahmen die technischen Regeln für Gefahrstoffe (hier also die TRGS 521!) zu berücksichtigen.

 

Die TRGS 521 konkretisiert also die rechtsverbindliche Gefahrstoffverordnung. Somit gibt die TRGS 521 den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin sowie der Arbeitshygiene und sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit alten Mineralwollen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.